Skip to content
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Umzug & Transport
Baila Logistik und Service Hauptstraße 20 57548 Kirchen Telefon: 0176 79934057 E-Mail: bailaunternehmen25@gmail.com Ilayda Simsir Inhaberin
1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge über Umzugs- und Transportdienstleistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. 2. Vertragsabschluss Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots zustande. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, SMS oder sonstigen Textnachrichten. Als Bestätigung gelten auch Formulierungen wie z.B. „OK“, „passt“, „einverstanden“, „bestätigt“, „ja“, „mach das“, „kannst starten“ oder vergleichbare Zustimmungserklärungen. 3. Leistungsumfang Es werden ausschließlich die Leistungen erbracht, die im Vorfeld schriftlich oder bildlich festgehalten und vereinbart wurden. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Zur verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Diese ist innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss per Überweisung fällig. Die Zahlung dient der Absicherung der Buchung sowie der festen Terminreservierung im System. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann der Termin ohne weitere Verpflichtung storniert oder neu vergeben werden. 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung des Auftrags erfüllt sind (z. B. freie Zufahrt, korrekte Angaben zum Transportgut). 6. Stornierung
Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der vereinbarten Kosten fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle vereinbarte Preis in Rechnung gestellt, sofern kein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet. Nichtzahlung der Anzahlung / Stornierung durch Anbieter Erfolgt die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin zu stornieren. Bereits entstandene Kosten, insbesondere durch bereits beauftragte oder reservierte Fremdleistungen (z. B. Personal, Fahrzeuge, Material), werden dem Kunden in Rechnung gestellt. § Zahlungsbedingungen / Fälligkeit (Auslandstransporte) (1) Bei Auslandstransporten ist das vereinbarte Entgelt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, vor Beginn der Verladung zur Zahlung fällig. (2) Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine abweichende Zahlungsregelung getroffen wurde, gilt ausschließlich diese. Insbesondere kann vereinbart werden, dass der Rechnungsbetrag abzüglich eines Teilbetrags in Höhe von 1.000,00 € spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Umzugstermin auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen ist. (3) Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.000,00 € ist bei Entladung fällig und vom Auftraggeber unverzüglich per Sofortüberweisung zu zahlen. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Verladung oder Entladung zu verweigern, solange fällige Zahlungen nicht vollständig erbracht wurden. 7. Nichterscheinen / Nichtdurchführbarkeit Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin oder kann der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird der volle Auftragsbetrag fällig. Ein neuer Termin muss gesondert vereinbart und bezahlt werden. 8. Reklamation Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung der Leistung schriftlich gemeldet werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. 9. Haftung Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. 10. Öffentliche Äußerungen Unwahre oder rufschädigende öffentliche Äußerungen über das Unternehmen können rechtliche Schritte nach sich ziehen. 11. Lagerung Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: 11.1 Pflichten des Einlagerers Der Einlagerer ist verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende oder sonstige gefährliche Güter eingelagert werden sollen, die Nachteile für das Lager, andere Lagergüter oder Personen verursachen können. 11.2 Leistungen des Lagerhalters 11.2 a) Lagerung Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen. Den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen oder Container gleich. Lagert der Möbelspediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen sowie den Lagerort dem Einlagerer unverzüglich schriftlich mitzuteilen oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, diese Angaben auf dem Lagerschein zu vermerken. 12. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Haftungsunterrichtung (Baila Logistik & § 451g HGB) 1. Grundsatz der Haftung Das Unternehmen haftet für: Verlust von Umzugsgut Beschädigung von Umzugsgut aber nur, solange es die Sachen in seiner Obhut hat. 2. Begrenzte Haftung Die Haftung ist gesetzlich begrenzt: max. 620 € pro Kubikmeter Umzugsgut bei Lieferverzögerung: max. 3× Transportpreis andere Schäden ebenfalls nur begrenzt 3. Schadensersatz (Wertersatz) Verlust = Wert des Gegenstands am Umzugstag Beschädigung = Differenz zwischen neuem und beschädigtem Wert plus evtl. Gutachterkosten 4. Keine Haftung (wichtige Fälle) Das Unternehmen haftet nicht, wenn z. B.: höhere Gewalt (Unfälle, Naturereignisse etc.) falsche oder schlechte Verpackung durch Kunden Eigenleistung beim Tragen/Verladen empfindliche Güter (Glas, Pflanzen, Tiere etc.) natürliche Materialschäden (z. B. Rost, Verderb) 5. Vermutung bei Schäden Wenn ein Schaden zu einer typischen Gefahr passt (z. B. Bruch), wird vermutet: Der Kunde muss beweisen, dass es nicht daran lag. 6. Subunternehmer
Wenn eine andere Firma den Umzug macht: haftet diese genauso wie das Hauptunternehmen. 7. Versicherung möglich Zusätzliche Transport- oder Lager-Versicherung kann abgeschlossen werden Schützt über die gesetzliche Haftung hinaus 8. Schaden melden (sehr wichtig!) Fristen: sofort oder 1 Tag: sichtbare Schäden 14 Tage: versteckte Schäden 21 Tage: Lieferverzögerung Wenn Frist verpasst wird: kein Anspruch mehr

Regelung für Subunternehmer / Partnerunternehmen
1. Vertragspflichten Der Subunternehmer verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen sorgfältig, vollständig und termingerecht gemäß Auftrag auszuführen. 2. Terminabsagen / Nichterscheinen Kann ein vereinbarter Auftrag nicht durchgeführt werden oder erfolgt eine kurzfristige Absage, ist der Subunternehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Entstehen dem Auftraggeber oder dem Endkunden nachweisbare Schäden oder Zusatzkosten durch schuldhaftes Nichterscheinen oder verspätete Absage, kann der Subunternehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 280 ff. BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) haftbar gemacht werden. 3. Mängel bei der Leistungserbringung Wird die Leistung nicht ordnungsgemäß oder unvollständig erbracht, erhält der Subunternehmer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder nicht erfolgt, können notwendige Ersatzvornahmen und daraus entstehende Mehrkosten im Rahmen der gesetzlichen Haftung geltend gemacht werden. 4. Schäden beim Kunden Der Subunternehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB). Eine Haftung besteht nur bei nachweisbarem Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). 5. Reklamationen Bei berechtigten Kundenreklamationen aufgrund mangelhafter Leistung kann der Auftraggeber die zur Mangelbeseitigung erforderlichen und angemessenen Kosten nach gesetzlicher Grundlage geltend machen. 6. Versicherungspflicht (empfohlen) Der Subunternehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Betriebs- und Transporthaftpflichtversicherung zu unterhalten und auf Verlangen nachzuweisen. 7. Schlussbestimmung Diese Regelung ergänzt den jeweiligen Einzelauftrag. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer ist uneingeschränkt verpflichtet, den gesamten Auftrag vollständig, fristgerecht und ohne Abweichungen zu erfüllen. Jegliches Material, das nicht bereitgestellt wird, wird dem Partnerunternehmen kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Sollte der Auftragnehmer seine Pflichten nicht erfüllen, entstehen für das Partnerunternehmen volle Mehrkosten, inklusive aller zusätzlichen Planungs- und Organisationsaufwendungen. Diese Haftung gilt auch für kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen, sodass sämtliche Kosten dem Auftragnehmer zur Last fallen.